FAQ zu PKV für Beamte in Stuttgart: Beihilfe optimal nutzen

PKV Beratung in Stuttgart: Häufige Fragen zur Absicherung von 
Beamten und Anwärtern

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Wann kann ich als Beamter oder Anwärter in die Private Krankenversicherung wechseln?

Als Beamter oder Anwärter kannst du jederzeit unabhängig von der Höhe deines Einkommens in die PKV wechseln. 

Für Beamte gibt es zudem einen weiteren großen Vorteil: die sogenannte Öffnungsaktion. Diese garantiert verbeamteten Einsteigern trotz Vorerkrankungen oder Behinderungen die Aufnahme in die Private Krankenversicherung. Die Versicherer dürfen dich nicht ablehnen und Risikozuschläge sind auf maximal 30% beschränkt. Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung gestellt werden. 

Was ist der Hauptunterschied zwischen privater (PKV) und gesetzlicher (GKV) Krankenversicherung?

Der grundlegende Unterschied liegt im System: 

- GKV (Solidarprinzip): Die Beiträge sind von der Höhe deines Einkommens abhängig. Die Leistungen (wie Vorsorgeuntersuchungen, Basis-Zahnversorgung, Medikamentenzuzahlung) sind gesetzlich vorgeschrieben und für alle Mitglieder gleich. Diese Leistungen können in künftigen Gesetzesänderungen von der Bundesregierung weiter eingeschränkt oder gestrichen werden.

 - PKV: (Äquivalenzprinzip): Die Beiträge sind nicht von deinem Einkommen abhängig. Es gibt auch keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag. Die Höhe deines Beitrags richtet sich nach deinem Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und deinen gewählten Leistungen. Der Leistungsumfang ist vertraglich garantiert, d.h. der Versicherer kann Leistungen nicht kürzen oder streichen. Der vereinbarte Leistungsumfang bleibt bestehen, auch wenn sich dein Gesundheitszustand verschlechtert.

Warum ist die private Krankenversicherung für Beamte meist günstiger als die gesetzliche Krankenkasse?

Als Beamter hast du einen besonderen Status: Du erhältst von deinem Dienstherrn Beihilfe. Das bedeutet, der Staat übernimmt direkt mindestens 50% deiner Krankheitskosten. Du musst in der Privaten Krankenversicherung daher nur die verbleibende Restlücke (z. B. 50% oder 30%) versichern. Dafür gibt es spezielle Beihilfeergänzungstarife, die die Lücke zur 100-prozentigen Absicherung schließen. 

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du hingegen den vollen Beitrag auf dein gesamtes Einkommen, da es keinen klassischen Arbeitgeberanteil für Beamte gibt (außer in Bundesländern wie Baden-Württemberg mit pauschaler Beihilfe).

Was ist der Unterschied zwischen individueller und pauschaler Beihilfe?

-  Individuelle Beihilfe (Standardverfahren): Dein Dienstherr zahlt einen prozentualen Anteil (z. B. 50%) zu den tatsächlichen Krankheitskosten (Arzt, Krankenhaus etc.). Du versicherst nur den restlichen Anteil in der Privaten Krankenversicherung. 

-  Pauschale Beihilfe: Einige Bundesländer (u. a. Baden-Württemberg) zahlen einen monatlichen Pauschalbetrag – in der Regel 50% - als Zuschuss (ähnlich dem Arbeitgeberanteil). Du kannst frei wählen, ob du dich damit in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern möchtest.  

Aber Achtung: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich. Die Vor- und Nachteile müssen in einer individuellen Beratung ganz genau abgewägt werden. 

Wie wird mein PKV Beitrag für Beamte berechnet?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dein Beitrag nicht von deinem Einkommen abhängig. Es gibt auch keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag. Die Höhe deines Beitrags bemisst sich ausschließlich am gewählten Tarif, deinem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Steigt dein Einkommen, bleibt die Höhe deines PKV Beitrags weiterhin gleich. Du brauchst keine Sorge vor Nachzahlungen haben. Zudem können Beitragsrückerstattungen, Selbstbeteiligung und Boni deinen Jahresbeitrag nochmal deutlich senken. Für Anwärter gibt es spezielle Anwärtertarife. Diese sind stark rabattiert.  

Was passiert mit der Privaten Krankenversicherung, wenn ich in Pension gehe?

Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz für die meisten Beamten auf 70%. Dadurch sinkt der Anteil, den du privat versichern musst auf lediglich 30%. 

Zudem bildet die Private Krankenversicherung mit deinen Versicherungsbeiträgen sogenannte Altersrückstellungen: Du zahlst bis zu deinem 60. Lebensjahr einen gesetzlich verpflichtenden Zuschlag von 10%  auf deinen PKV Monatsbeitrag. Dieser Sparanteil wird verzinst angelegt. Das bildet ein finanzielles Polster, das steigende Gesundheitskosten im Alter abfedert und deine PKV Beitragskosten im Alter stabil hält.

Zusätzlich dazu kannst du optional den sogenannten Beitragsentlastungstarif (BET) auswählen, der deine Beitragshöhe im Alter zusatzlich mindert.  

Ab 60 Jahren entfällt der gesetzliche Zuschlag, das reduziert deine PKV Beitragskosten im Alter nochmal zusätzlich. 

Kann ich später auch in einen günstigeren PKV Tarif für Beamte wechseln?

Problemlos. Privatversicherte haben rechtlichen Anspruch innerhalb ihres Versicherers jederzeit in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Zudem bieten wir dir ein spezielles Optionsrecht: Hierbei handelt es sich um eine vertraglich zugesicherte Möglichkeit, zu festgelegten Zeitpunkten in einen leistungsstärkeren Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln. Du hast das Recht, aber nicht die Pflicht, dieses Angebot anzunehmen.

Können Familienangehörige (Ehepartner, Kinder) mitversichert werden?

Ja, auch für Familienangehörige von Beamten gibt es in der Privaten Krankenversicherung spezielle und oft günstige Tarife. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung; jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Da Kinder von Beamten jedoch meist 80% Beihilfe erhalten, müssen nur die restlichen 20% privat versichert werden. Dies ist in speziellen Kindertarifen oft sehr preiswert und bietet gleichzeitig erstklassige Leistungen beim Kinderarzt oder Kieferorthopäden. 

Kann ich die PKV Beiträge für Beamte von der Steuer absetzen?

Ja, du kannst deine gezahlten PKV Beiträge steuerlich geltend machen – als Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 € pro Jahr (Stand 2026). 

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