PKV Beratung in Stuttgart: Häufige Fragen zur Absicherung von Angestellten
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Wann kann ich als Angestellter in die Private Krankenversicherung wechseln?
Du überschreitest die gesetzlich festgelegte Verdienstgrenze (JAEG-Jahresarbeitsentgeltgrenze)– aktuell 77.400 € brutto (Stand 2026).
Was ist der Hauptunterschied zwischen privater (PKV) und gesetzlicher (GKV) Krankenversicherung?
Der grundlegende Unterschied liegt im System:
- GKV (Solidarprinzip): Die Beiträge sind von der Höhe deines Einkommens abhängig. Die Leistungen (wie Vorsorgeuntersuchungen, Basis-Zahnversorgung, Medikamentenzuzahlung) sind gesetzlich vorgeschrieben und für alle Mitglieder gleich. Diese Leistungen können in künftigen Gesetzesänderungen von der Bundesregierung weiter eingeschränkt oder gestrichen werden.
- PKV: (Äquivalenzprinzip): Die Beiträge sind nicht von deinem Einkommen abhängig. Es gibt auch keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag. Die Höhe deines Beitrags richtet sich nach deinem Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und deinen gewählten Leistungen. Der Leistungsumfang ist vertraglich garantiert, d.h. der Versicherer kann Leistungen nicht kürzen oder streichen. Der vereinbarte Leistungsumfang bleibt bestehen, auch wenn sich dein Gesundheitszustand verschlechtert.
Wie wird mein PKV Beitrag für Angestellte berechnet?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dein Beitrag nicht von deinem Einkommen abhängig. Es gibt auch keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag. Die Höhe deines Beitrags bemisst sich ausschließlich am gewählten Tarif, deinem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Steigt dein Einkommen, bleibt die Höhe deines PKV Beitrags weiterhin gleich. Du brauchst keine Sorge vor Nachzahlungen haben. Zudem können Beitragsrückerstattungen, Selbstbeteiligung und Boni deinen Jahresbeitrag nochmal deutlich senken.
Steigt mein PKV Beitrag für Angestellte im Alter stark an?
Das ist eine große Angst, die viele potenzielle Wechsler aus der gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt. Aber wir können dich beruhigen: Das „Schreckgespenst“ der explodierenden Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter ist meist übertrieben. Es handelt sich eher um ein planbares Risiko, dem man gezielt entgegenwirken kann.
Die Private Krankenversicherung bildet mit deinen Versicherungsbeiträgen sogenannte Altersrückstellungen: Du zahlst bis zu deinem 60. Lebensjahr einen gesetzlich verpflichtenden Zuschlag von 10% auf deinen PKV Monatsbeitrag. Dieser Sparanteil wird verzinst angelegt. Das bildet ein finanzielles Polster, das steigende Gesundheitskosten im Alter abfedert und deine PKV Beitragskosten im Alter stabil hält.
Zusätzlich dazu empfehlen wir dir einen sogenannten Beitragsentlastungstarif (BET), der deine Beitragshöhe im Alter zusatzlich mindert.
Ab 60 Jahren entfällt der gesetzliche Zuschlag und bei Renteneintritt entfällt auch das Krankentagegeld – beides reduziert deine PKV Beitragskosten im Alter nochmal zusätzlich.
Kann ich später auch in einen günstigeren PKV Tarif für Angestellte wechseln?
Problemlos. Privatversicherte haben rechtlichen Anspruch innerhalb ihres Versicherers jederzeit in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Zudem bieten wir dir ein spezielles Optionsrecht: Hierbei handelt es sich um eine vertraglich zugesicherte Möglichkeit, zu festgelegten Zeitpunkten in einen leistungsstärkeren Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln. Du hast das Recht, aber nicht die Pflicht, dieses Angebot anzunehmen.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei der PKV für Angestellte?
Dein Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen deiner Privaten Krankenversicherung mit bis zu 50 Prozent. Dieser Zuschuss ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei sind auch die Beiträge für privat vollversicherte Ehepartner sowie Kinder bis zu den gesetzlichen Höchstsätzen zuschussfähig.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Krankengeld und privatem Krankentagegeld?
Als Angestellter erhältst du im Krankheitsfall erstmal eine Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers für maximal sechs Wochen. Dauert die Krankheit länger als diese sechs Wochen, übernimmt danach weiter die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld für maximal 78 Wochen.
Wenn du privat versichert bist, erhältst du ebenfalls für die ersten sechs Wochen die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers. Dauert die Krankheit länger als diese sechs Wochen an, hilft danach die Private Krankenversicherung mit dem privaten Krankentagegeld weiter. Es gibt keine feste zeitliche Höchstgrenze für den Bezug dieses Krankentagegeldes. Dieses wird – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung – also zeitlich unbegrenzt ausgezahlt.
Was passiert, wenn ich arbeitslos werde oder mein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?
Sinkt dein Einkommen dauerhaft unter die gesetzlich festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze (z. B. durch Jobwechsel, Wechsel in Teilzeit, Arbeitslosigkeit), wirst du grundsätzlich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und wechselst in die gesetzliche Krankenkasse deiner Wahl. Der Wechsel erfolgt sofort mit Unterschreiten der Verdienstgrenze, nicht erst zum nächsten Jahr. Du kannst deine Private Krankenversicherung aber in eine sogenannte Anwartschaft umwandeln: Diese „friert“ deinen Gesundheitszustand und dein Eintrittsalter ein. Bei einem späteren Anstieg deines Gehalts kannst du so wieder zu den alten, günstigen Konditionen in deinen PKV Tarif zurückkehren.
Können Familienangehörige (Ehepartner, Kinder) mitversichert werden?
Ja, auch für Familienangehörige gibt es in der privaten Krankenversicherung spezielle und oft günstige Tarife. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung; jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Spezielle Kindertarife sind oft sehr preiswert und bieten gleichzeitig erstklassige Leistungen beim Kinderarzt oder Kieferorthopäden.
Kann ich die PKV Beiträge für Angestellte von der Steuer absetzen?
Ja, du kannst deine gezahlten Arbeitnehmer-Anteile (abzüglich Arbeitgeberzuschuss) deiner Privaten Krankenversicherung steuerlich geltend machen – als Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 € pro Jahr (Stand 2026).
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